Leistungsbeschreibung für die Intensive sozialpädagogische

Einzelbetreuung „Pilger“

 

 

I. Gesamteinrichtung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung „Pilger“

Karl-Simrock-Weg 4

30982 Pattensen Ortsteil Hüpede

Tel./Fax : 05101/925708

 

Träger:

In privater Trägerschaft von Wladimir Ziegler (Erzieher, Dipl. Musiklehrer, Dirigent, Bergsteiger des DAV). Der Träger ist Mitglied im Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. ( VPK ) und Bundesverband Erlebnispädagogik e.V.

 

1. Art der Einrichtung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Platzzahl: 2

Zielgruppe: Jungen

Aufnahmealter: in der Regel von 14 bis 18 Jahre

Aufnahmekriterien: es werden nur Jungen aufgenommen, die vorher an einer
erlebnispädagogischen Maßnahme teilgenommen haben.
.
Ziel ist die soziale, schulische und berufliche Reintegration .
Nicht aufgenommen werden Jugendliche mit einer akuten
Suchtproblematik.

Rechtsgrundlage: § 27 /41 KJHG nach Maßgabe in Ausgestaltung § 35 KJHG

Einzugsbereich: es ist sowohl regionale als auch überregionale Belegung möglich.

 

2. Grundsätzliches Selbstverständnis

Laut § 1 KJHG ist die Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Dieses Leitziel ist geprägt von einer humanistischen Grundeinstellung und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, persönlicher Wertvorstellungen und subjektiver Lebensgeschichten der uns anvertrauten jungen Menschen.

Das Jugendhilfeangebot ist als Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit zu sehen.

Ziel ist die Optimierung der Lebensqualität unter den individuellen Bedingungen und Lebenszusammenhängen der Betroffenen. Die ganzheitliche Orientierung wendet sich sowohl an die Persönlichkeit des Menschen in seinen Erfahrungsbereichen wie auch seinen gesellschaftlichen Bezügen.

Die vielfältigen biographischen Erfahrungen und Problemlagen erfordern lebenspraktische und (sozial) pädagogische Hilfen, die sich an der jeweiligen Lebenslage und Lebenswelt orientieren. Diese nehmen weder dem Jugendlichen Verantwortung ab noch überfordern sie ihn. Die spezifischen Angebote und Handlungskonzepte stehen im Zusammenhang mit der Lebenswelt des jungen Menschen und stellen eine Alternative zum bisherigen Milieu dar.

 

3. Methodische Grundlagen

Kontinuität und Zuverlässigkeit sind wesentliche Bestandteile in der Arbeit und der Begegnung der uns anvertrauten jungen Menschen.

Im täglichen Miteinander und der gemeinsamen Gestaltung des Alltags legen wir großen Wert auf eine klare Strukturierung und Zeiteinteilung alltäglicher Handlungen. (Mahlzeiten und Ruhezeiten, Aufräumen, Einkaufen, Gestaltung der Wohnräume, Schulaufgaben und individuelle Förderung sowie individuelle Freizeitgestaltung und Freizeitaktivitäten.)

Immer wiederkehrende Handlungsabläufe, Regeln und Rituale sollen durch die Verinnerlichung dem Jugendlichen Orientierung, Sicherheit und Verlässlichkeit bieten.

Ausgehend von der Überzeugung, dass Wertschätzung ein menschliches Grundbedürfnis erfüllt und damit wachstumsfördernd wirkt, legen wir neben einem sicheren personellen Rahmen (Siehe die beigefügte Stellenbeschreibung),Wert auf eine jugendgerechte räumliche Ausstattung.

Die methodischen Grundlagen lassen sich aus systemischen und lerntheoretisch-orientierten Ansätzen ableiten. Dazu gehören u.a.:

 

4 Pädagogische Zielsetzung

Die pädagogische Zielsetzung der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung ist gebunden an die konzeptionell festgelegten Ziele auf der Basis des KJHG`s. Hiernach führt die stationäre Maßnahme in unserer Einrichtung nach Möglichkeit zu einer selbstständigen Lebensführung in Einzelfällen auch zu einer Reintegration in die Herkunftsfamilie.

 

 

 

 

5. Struktur des Leistungsbereiches Erziehung

Grundleistungen (§ 5 Rahmenvertrag)

Die folgenden beschriebenen Leistungen sind Standardleistungen und kommen in der Regel allen Jugendlichen zu Gute.

5.1.Räumliche Gegebenheiten

Die Einrichtung verfügt über zwei Plätze. Das große Einfamilienhaus liegt zwei Kilometer von der Kleinstadt Pattensen entfernt in ländlicher Umgebung am Ortsrand von Hüpede. Die Gesamtfläche des Grundstücks beträgt 504 qm.

Alle Schulformen befinden sich in der Nähe der Einrichtung und können von den Jugendlichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad erreicht werden.

Das Haus verfügt über eine Gesamtwohnfläche von 159,20 qm. Es steht den zwei zu betreuenden Jungen eine Einliegerwohnung mit zwei Einzelzimmern einer Teeküche( überwiegend wird die Selbstversorgung angestrebt), Dusche /WC zur Verfügung (29 qm)..

Darüberhinaus gibt es ein großes Wohn-, bzw. Musikzimmer (33 qm), eine Küche(9.71qm), die von der Familie und den Jugendlichen gemeinsam genutzt wird. Ferner stehen zur Verfügung: eine Sauna mit Fitness-Bereich ,eine Werkstatt und ein Büro (insgesamt ca 50 qm).

 

5.2.Personal

Für die Betreuung der Jugendlichen stehen 2,7 Stellen zu Verfügung.

1.0- Sozialpädagoge

1.0- Sozialpädagoge

0.5-Erzieher

0.2-Leitung/Träger

Die Leitungsfunktion bei Abwesenheit des Trägers wird von einem Sozialpädagogen wahrgenommen (mit der Stunden Einteil:0.8- Pädagogischer Dienst; 0.2- Leitung und Vertretung des Trägers).

Die plausible Erklärung bez. der speziellen Eignung der Person( Soz. päd. mit berufspraktischer Erfahrung im Bereich der intensiven Einzelbetreuung etc.) ist in der Stellenbeschreibunganhang beigefügt.

 

 

Der Dienst orientiert sich an dem jeweiligen Versorgungsbedarf und den pädagogischen Erfordernissen des Einzellfalles. Eine Ruf/Nachtbereitschaft ist sichergestellt.Übernachtungsmöglichkeit ist im Büro gegeben.

 

5.3. Weitere Grundleistungen sind:

Gestaltung des Alltags

Begleitung und Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

Emotionale Entwicklung

Identitätsentwicklung

Elternarbeit

Obwohl es in der Regel aufgrund der schwierigen Familienverhältnisse und dem Alter der Jungen kaum möglich ist, sie in die Herkunftsfamilien zu reintegrieren wird der Kontakt zu den Eltern immer wieder gesucht, um sie an der Entwicklung des Jugendlichen teil haben zu lassen. Die Einrichtung motiviert die Eltern den Kontakt zu ihren Kindern positiv zu gestalten und steht ihnen beratend zur Verfügung.

Schulische bzw. berufliche Förderung

Die Jugendlichen besuchen öffentliche Schulen, Ausbildungsbetriebe oder Maßnahmen der Berufsvorbereitung im Einzugsbereich.

Die Lehrkräfte bzw. Ausbilder werden regelmäßig aufgesucht und möglicherweise zu Fallgesprächen oder Hilfeplangesprächen hinzugezogen.

 

Hilfeplan

Die Qualität des Hilfeplanprozesses ist entscheidend für die Ausgestaltung der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung und für das Ergebnis der Hilfe. Der gemeinsame Verständigung- und Klärungsprozess zur derzeitigen Lebenssituation des Jugendlichen und zur Entscheidung welche Veränderung erreicht werden soll sind Weichen stellend. Von zentraler Bedeutung ist aus unserer Sicht dabei die Sichtweise des Jugendlichen.

Die Einrichtung erstellt für das jeweilige Hilfeplangespräch nach § 36 KJHG einen schriftlichen Situationsbericht aus dem Aussagen über die Entwicklung des Jugendlichen zu entnehmen sind. Mit den Jugendlichen werden vorbereitende Gespräche geführt.

Im Hilfeplan werden gemeinsame Zielformulierungen erarbeitet, die zu alltäglichen Handlungszielen mit den Jugendlichen führen.

Gesundheitserziehung

Regelmäßige Vorstellung bei Allgemeinärzten und Fachärzten gehört für uns zur Gesundheitserziehung. Ebenfalls die Anleitung zur regelmäßigen Körperpflege und angemessenen Umgang mit Schmerzen und Medikamenten. Prävention ist ein wichtiger Bestandteil unserer Alltagsarbeit mit den Jugendlichen, d.h. Aufklärung bzgl. des sexuellen Verhaltens und der Gesundheitsgefährdung beim Umgang mit legalen und illegalen Drogen.

 

5.4 Sonderaufwendungen im Einzelfall

Folgende Sonderaufwendungen im Einzelfall werden nach dem Individualprinzip erbracht und in Rechnung gestellt:

 

 

5.5 Individuelle Sonderleistung

Folgende individuelle Sonderleistungen können nach Bedarf zeitnah durch externe Fachkräfte (Lehrer ) organisiert werden: