Unter
Berücksichtigung der Bedürfnissituation
des einzelnen Jugendlichen, seiner Entwicklungslage und Interessen wird die Betreuungsstelle, Betreuungspersonal, bzw.
Betreuerfamilie ausgewählt. Neben den o. g. fachlichen Voraussetzungen bringen die pädagogisch qualifizierten Familien eine hohe Bereitschaft mit, den Jugendlichen auf- und anzunehmen und ihr familiäres Leben auf dessen pädagogischen Bedarf auszurichten. Um die Entwicklung schädigende Faktoren zu vermeiden und die spezielle pädagogische Einflussnahme ausschließlich auf die individuelle Problemlage des Hilfebedürftigen nehmen zu können, wird grundsätzlich nur ein Jugendlicher in die Betreuungsfamilie aufgenommen.
Die Betreuungsstellen mit vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten befinden sich zumeist auf dem Lande. In erreichbarer Nähe zu den Betreuungsstellen befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Erste Hilfestationen, Apotheken, Schulen, Handwerksbetriebe, Sportanlagen, Wirtschaftsfarmen usw. Die in der Nähe liegenden Städte sind per Auto oder Bus gut erreichbar.
Die ärztliche und medizinische Versorgung entspricht dem europäischen Standard.
Das Leben im Gastland ist von einer natürlichen Achtung des jüngeren gegenüber dem älteren Menschen geprägt, wobei die elterliche Autorität von den Kindern respektvoll angenommen wird. Der familiäre Zusammenhalt ist sehr ausgeprägt, jeder trägt selbstverständlich und im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Teil zur Alltagsbewältigung und dem gemeinsamen Leben bei.
Das soziale Umfeld ist klar strukturiert und überschaubar. Die soziale Kontrolle in der Dorfgemeinschaft spielt eine große Rolle, wodurch die pädagogische Arbeit wesentlich unterstützt wird.
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