| Das Angebot
Das "Pilger" Intensivpädagogische Betreuungs bietet flexible und individuell gestaltete stationäre
Einzelbetreuungen von jungen Menschen auf der Basis von Individualpädagogik. Das
Jugendhilfeangebot besteht aus einer Kombination von der Auslandsphase in der Republik
Kyrgyzstan, oder in der Ukraine, oder in Bulgarien als Grundstein und einer Weiterbetreuung, bzw. Verselbstständigung in Deutschland.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) insbesondere §§ 35, 35a, und 41
(in Zusammenhang mit § 5, § 27, § 36).
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) § 39
Einzugsbereich
Bundesrepublik Deutschland
Auslandsphase/Staat
Mindestens 12 Monate in der Kirgisischen Republik, oder in der Ukraine, oder in Bulgarien, wobei die
Teilnahme von längerer Zeit (bis zum Schulabschluss oder g. g. f. bis zur Absolvierung
einer Berufsausbildung) sich bewährt hat.
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